Durch den Basler Bankenausschuss wird ein Rahmenwerk für die unternehmensweite Aggregation von Risikokennzahlen entwickelt, das in Deutschland durch die 5. MaRisk-Novelle umgesetzt wird. National systemrelevante Banken müssen die Anforderungen voraussichtlich ab Januar 2019 erfüllen, global systemrelevante Banken bereits ab Januar 2016.
Auf die Kreditinstitute kommen zahlreiche Anforderungen zur Governance & Infrastruktur, Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung zu, die in vier Handlungsfeldern mit erheblicher IT-Beteiligung resultieren.